Rechtlich stehen den Eltern drei volle Jahre für jedes Kind zu, die flexibel zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden können. In diesem gesetzlich geregelten Rahmen können berufstätige Mütter und Väter aus dem Job aussteigen – der Arbeitgeber muss nach der Rückkehr einen gleichwertigen Arbeitsplatz anbieten. Wird die Mutter in der Elternzeit erneut schwanger, beendet sie die Elternzeit mit dem Start des Mutterschutzes, und kann anschließend erneut Elternzeit für das neue Kind nehmen. Wenn dann nach mehreren Jahren Elternzeit, in denen das Familienleben im Mittelpunkt stand, der berufliche Wiedereinstieg wieder näherrückt, gehen mit diesem Schritt Erwartungen, Unsicherheiten und neue Chancen einher. Zwischen gewachsenen Kompetenzen aus dem Familienalltag und veränderten Anforderungen im Job beginnt eine spannende Phase der Neuorientierung.
Rückkehr oder Neustart?
Nicht nur der Zeitpunkt des Wiedereinstiegs muss gewählt werden. Nicht weniger wichtig ist die Jobtätigkeit. Geht man in den alten Job zurück oder steht ein Jobwechsel nach der Elternzeit an? Denn auch wenn Arbeitgeber:innen den zurückkehrenden Arbeitnehmer:innen einen gleichwertigen oder ähnlichen Arbeitsplatz anbieten müssen, nutzen viele die Elternzeit, um sich neu zu orientieren. Eine von Stepstone initiierte Studie aus dem Jahr 2023 mit 2000 befragten berufstätigen Eltern mit Kindern unter zehn Jahren zeigt einen Trend: Nur knapp die Hälfte der Mütter kehrt in ihren früheren Job zurück. Zu Klärung dieses ersten Schrittes ist das neutrale und kostenfreie Beratungsangebot „Berufsberatung im Erwerbsleben“ eine gute Anlaufstelle. Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit bietet die IHK Düsseldorf Interessierten, die ihren beruflichen Weg neu gehen möchten, eine fundierte Orientierung. Sei es die Rückkehr nach der Elternzeit, eine berufliche Neuorientierung, Weiterbildung oder die Anpassung an veränderte berufliche Anforderungen. Die Beratung findet jeden dritten Mittwoch im Monat von 16 bis 18 Uhr direkt im Düsseldorfer IHK-Forum an der Karlstraße statt. Verschiedene Themen kommen hier zur Sprache: beruflicher Wiedereinstieg, passende Weiterbildungen, Qualifizierung, Umschulung, Fördermöglichkeiten und Hilfe bei Bewerbungs- oder Berufsstrategie nach einer Auszeit. Im Rahmen der Fachkräfteoffensive setzt NRW auch auf die Teilzeitberufsausbildung, die gerade (alleinerziehenden) Elternteilen die Möglichkeit bietet, ihre bereits begonnene Ausbildung abzuschließen oder eine Ausbildung trotz Kinderbetreuungszeiten zu beginnen. Auch an den i-Punkten „Arbeit“ in Eller/Hassels-Nord, Oberbilk/Flingern, Rath/Mörsenbroich, Wersten/Holthausen und Garath gibt es kostenlose Informationen und niederschwellige Unterstützung bei der beruflichen (Neu-)Orientierung. Das spezielle Angebot „Wiedereinstiegswege“ der Agentur für Arbeit zeigt, wie Eltern nach einer familienbedingten Pause Schritt für Schritt ins Berufsleben zurückfinden können. Unterstützt werden Wege zurück in den alten Beruf, aber auch Neuorientierung oder Weiterbildung – je nachdem, was zur persönlichen Situation passt. Interessierte erhalten hier Infos zu passenden Weiterbildungen und Qualifizierungen. Mit dem Berufscheck oder Orientierungshilfen lässt sich die eigene Situation realistisch einschätzen. „Die Beratung richtet sich ausdrücklich auch an Eltern und Rückkehrende“, betont Julia Klein, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Die Infoveranstaltungen stehen allen offen und finden jeden ersten Mittwoch im Monat außerhalb der Schulferien von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr an der Grafenberger Allee statt. Im Kreis Mettmann können sich Wiedereinsteigerinnen über das Netzwerk W informieren und beraten lassen. Die Beratungsangebote sind kostenlos, vertraulich und persönlich abgestimmt. „Wir bieten Unterstützung und Begleitung beim Wiedereinstieg sowie bei der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege“, erklärt Landrätin Dr. Bettina Warnecke. Dazu finden regelmäßig offene Sprechstunden statt.