Sie ist gesetzlich erlaubt, selbst wenn das Kind betreut wird oder man teilweise arbeitet. Die Herausforderung liegt darin, eine Weiterbildung so zu planen, dass sie zur individuellen Familiensituation passt. Wer über Weiterbildung nachdenkt, sollte drei Fragen klären: Welche Themen sind beruflich für mich relevant? In welchem Format kann ich lernen (online, abends, kompakt)? Welche Betreuung benötige ich dafür?
Tipp: Elternzeit später nutzen
Elternzeit geht übrigens nicht nur in den ersten Babyjahren. Wer später nochmal Elternzeit nimmt, zum Beispiel beim Schuleinstieg des Kindes, fährt, wenn es finanziell machbar ist, damit eventuell besser. Der eigene Beruf ist etabliert, die Entwicklung des Kindes aber steht vor einer großen Veränderung. Genau hier kann eine strategisch eingesetzte zweite Elternzeit diese Zeit behutsamer und achtsamer für die Familie gestalten. Denn der Wechsel vom Kindergarten zur Grundschule bringt veränderte Betreuungszeiten, Hausaufgaben und neue Herausforderungen mit sich. Eine Elternzeitphase genau dann kann helfen, diesen Übergang bewusst zu begleiten.