Natascha Sagorski kämpft unermüdlich
Vor fast genau drei Jahren startete Natascha Sagorski ihre Petition für einen gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten und kämpft seitdem unermüdlich für eine Umsetzung. Sagorski erlitt selbst eine Fehlgeburt und bekam von der behandelnden Ärztin statt einer Krankschreibung die Aufforderung am nächsten Tag wieder arbeiten zu gehen. Seit 2022 setzt sich die Autorin und zweifache Mutter nun für eine Gesetzesänderung ein, sprach mehrfach im Bundestag und in verschiedenen Landesparlamenten, war sehr präsent in den bundesweiten Medien, startete die Kampagne „Leere Wiege – Volle Arbeitskraft“ und platzierte eine 2,5 Meter hohe leere Wiege vor dem Bundestag, zog mit anderen Frauen vors Bundesverfassungsgericht und fuhr monatlich von München nach Berlin. Trotz des Regierung-Aus ließ Sagorski nicht locker und konnte letztendlich alle demokratischen Parteien von einem Ja zum gestaffelten Mutterschutz überzeugen.
Frauen selbstbestimmte Entscheidungen ermöglichen
Am 30. Januar hat der Bundestag nun den Gesetzentwurf zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze beschlossen. Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz – MuSchG), das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, führte einen besonderen Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche ein. Ab dem 1. Juni soll auch der mutterschutzrechtliche Gesundheitsschutz ausgeweitet werden. Die konkrete Ausgestaltung der Regelung soll es abhängig beschäftigten Frauen ermöglichen, selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie eine Schutzfrist in Anspruch nehmen oder nicht. Zudem wird die Länge der Mutterschutzfristen bei einer Totgeburt (ab der 24. Schwangerschaftswoche) klargestellt. Die Schutzfrist beträgt einheitlich 14 Wochen. Entsprechende Regelungsänderungen werden für Selbständige, die eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung wählen, und Bundesbeamtinnen und Soldatinnen geschaffen.
In einem weiteren Schritt sollen auch Selbstständige, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, einbezogen werden.