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Schutz vor Meningokokken

Am 13. September macht der Welt-Sepsis-Tag weltweit auf Ursachen, Vorbeugung und Behandlungsmöglichkeiten einer Blutvergiftung aufmerksam. Gerade zu Beginn der kälteren Jahreszeit treten häufiger Infektionen durch Tröpfchenübertragung auf. Dazu gehören auch Meningokokken-Erkrankungen, die eine Sepsis oder Meningitis (Hirnhautentzündung) auslösen können. 

eine Frau knuddelt mit ihren Kind, das schaut lächelnd in die Kamera

Aus der Redaktion

24.09.2025

Lesezeit <1 Minute

Besonders Babys und Kleinkinder sind gefährdet, da ihr Immunsystem noch nicht vollständig ausgereift ist. Zwar sind Meningokokken-Infektionen selten, können aber innerhalb weniger Stunden lebensbedrohlich werden. Etwa zehn Prozent der Bevölkerung tragen Meningokokken-Bakterien unbemerkt im Nasen-Rachen-Raum. Die Übertragung erfolgt beim Husten, Niesen oder Küssen. Erste Anzeichen ähneln oft einer Grippe – Kopfschmerzen, Fieber oder Schüttelfrost –, können sich aber rasant verschlimmern. Mögliche Folgen sind Hautblutungen, Blutdruckabfall, Organversagen und in schweren Fällen lebenslange Schäden oder sogar Amputationen. Trotz moderner Intensivmedizin endet eine Sepsis bei etwa jeder zehnten betroffenen Person tödlich. Umso wichtiger ist die Impfung: Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Meningokokken-B- und -C-Impfung standardmäßig für Babys und Kleinkinder, möglichst früh im ersten Lebensjahr. Nachholimpfungen sind bis zum fünften (B) bzw. 18. Geburtstag (C) möglich. Für zusätzlichen Schutz – etwa vor Reisen – gibt es die ACWY-Impfung, die jedoch nicht Teil des Standardprogramms ist. Eine wichtige Erleichterung für Familien: Seit 2024 ist die Meningokokken-B-Impfung Pflichtleistung aller Krankenkassen. Neu ist, dass sie nun, nach Abschluss der regionalen Impfvereinbarungen, direkt über die Versichertenkarte abgerechnet wird. Eltern müssen die Kosten nicht mehr vorstrecken, sondern können die Impfung unkompliziert in der Arztpraxis durchführen lassen. 

meningitis-bewegt.de

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