Neue Familienkarte
Alle Düsseldorfer Familien erhalten aktuell von der Stadtverwaltung ihre neuen Familienkarten für die Jahre 2026/27. Damit gibt es zahlreiche Vergünstigungen bei verschiedenen Tochterunternehmen der Stadt, in Geschäften und Lokalen sowie bei Sportvereinen. Alle Erziehungsberechtigten, mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf und mindestens einem Kind unter 18, das im gemeinsamen Haushalt lebt, erhalten die Karte automatisch. Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren bekommt ebenfalls eine eigene Karte. Die kostenlose Familienkarte kann übrigens auch über das Smartphone genutzt werden - so hat man sie immer dabei.
Gelbes Heft auch für die Zahnvorsorge
Ab Januar 2026 wird das „Gelbe Heft“, das für die U-Früherkennungsuntersuchungen beim Kinderarzt genutzt wird, auf die Zahnvorsorge erweitert. Es umfasst dann die sechs zahnärztlichen Untersuchungen für alle Kinder im Alter von 6 Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Vorhandene Gelbe Hefte können weiterhin genutzt werden und erhalten ab 2026 entsprechende Einlegeblätter beim nächsten Praxisbesuch. Neugeborenen Kinder bekommen gleich die neue Variante.
Kinderkrankengeld
Auch für 2026 wird der erhöhte Anspruch beim Kinderkrankengeld weitergeführt (wie schon in 2025): Das heißt konkret bleibt es bei
• Pro Kind und Elternteil sind es 15 Tage im Jahr (statt vormals 10)
• Alleinerziehende erhalten bis zu 30 Tage (statt vormals 20)
• Bei mehreren Kindern steigt die Gesamtzahl der Anspruchstage pro Elternteil und pro Jahr auf 35 Arbeitstage (statt 25).
• Für Alleinerziehende mit mehreren Kindern steigt die Gesamtzahl auf insgesamt 70 Arbeitstage pro Jahr (statt 50).
Eltern haben ebenfalls Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn sie zusammen mit einem erkrankten Kind stationär aufgenommen werden. Der Anspruch besteht solang wie die Mitaufnahme dauert – es gibt keine Höchstanspruchsdauer und die Tage werden nicht auf das eigentliche Kinderkrankengeld eingerechnet. Voraussetzung ist das die Mitaufnahme medizinisch notwendig ist und das Kind unter 12 Jahre, eine Behinderung hat oder auf sonstige Hilfe angewiesen ist.
Krankmeldung
Die „Kind-Krankmeldungen“ am Telefon bleibt weiterhin möglich – es besteht aber kein rechtlicher Anspruch. Sie kann erfolgen, wenn das Kind in der Praxis bekannt, die Krankschreibung medizinisch vertretbar ist und gilt für maximal 5 Tage.
Steuern & Kindergeld
Ab Januar 2026 erhöht sich das Kindergeld einheitlich für jedes Kind um vier Euro auf 259 Euro pro Monat. Die Familienkasse passt die Beträge automatisch an und zahlt sie ab Januar in der neuen Höhe aus. Wer bereit Kindergeld erhält oder beantragt hat, muss nicht selbst aktiv werden.
Familien, denen der Kindersofortzuschlag zusteht, bekommen außerdem monatlich 25 Euro zusätzlich (bisher 20 Euro).
Außerdem steigt der Kinderfreibetrag im kommenden Jahr um 156 auf 9.756 Euro pro Kind steigt (4.878 Euro je Elternteil).
Deutschlandticket Schule
Der VRR erhöht nach der Preisanpassung des Deutschlandtickets auch den Preis für das DeutschlandTicket Schule ab dem 1. Januar 2026 auf 43 Euro.
Unterhaltszahlungen
Zum 1. Januar 2026 treten die Erhöhungen bei den Unterhaltungszahlungen nach der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ in Kraft. Diese legt die Unterhaltssätze für Kinder fest. Der Mindestunterhalt in den drei Altersstufen für minderjährige Kinder steigt jeweils um 4 Euro bei, volljährigen Kindern in der vierten Altersstufe um 5 Euro.