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Familienzeit NRW: Ferienfreizeiten für Familien

Familien mit geringen Einkommen können auch 2026 wieder eine geförderte Auszeit in einer Familienfreizeitstätte erleben. Mit dem beliebten Programm „Familienzeit NRW“ können berechtige Familien bis zu sechs Tage in einer der Freizeitstätten verbringen. 

Drei Kinder sitzen auf einem Steg am See, man sieht sie von hinten

Isabella Lacourtiade

23.02.2026

Lesezeit <1 Minute

Das Programm richtet sich an Familien mit geringem Einkommen, insbesondere: Alleinerziehende, kinderreiche Familien, Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder Familienmitgliedern mit Behinderung. Förderberechtigt sind Familien nach § 53 Abgabenordnung, die in Nordrhein-Westfalen wohnen und mindestens ein minderjähriges Kind haben, das mitreist. Eine Teilnahme ist alle zwei Jahre möglich. Pro Familie kann nur ein Antrag gestellt werden. Erwachsene zahlen eine Eigenanteil von 50 Euro, Kinder 25 Euro.

Die Antragsfrist für die Osterferien läuft noch bis zum 28. Februar.

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