Das Programm richtet sich an Familien mit geringem Einkommen, insbesondere: Alleinerziehende, kinderreiche Familien, Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder Familienmitgliedern mit Behinderung. Förderberechtigt sind Familien nach § 53 Abgabenordnung, die in Nordrhein-Westfalen wohnen und mindestens ein minderjähriges Kind haben, das mitreist. Eine Teilnahme ist alle zwei Jahre möglich. Pro Familie kann nur ein Antrag gestellt werden. Erwachsene zahlen eine Eigenanteil von 50 Euro, Kinder 25 Euro.
Die Antragsfrist für die Osterferien läuft noch bis zum 28. Februar.