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Weihnachtsessen mit Kleinkindern

Nur noch wenige Tage bis Weihnachten – und noch so viel zu organisieren. Das Festtags-Menü will geplant, Plätzchen gebacken und das Wohnzimmer geschmückt werden. Wenn an Weihnachten auch ein Kleinkind mit am Tisch sitzt, kommen vielleicht Fragen zum Essen auf. Kann das Kind alle Weihnachtsleckereien bedenkenlos mitessen oder sind einige Speisen tabu? Das Netzwerk Gesund ins Leben gibt Antworten.

Kleinkind mit Eltern in der Küche, die Mutter hilft ihm dabei, Plätzchen aus Teig auszustechen

Juliane Faller

13.12.2022

Lesezeit 1 Minute

Kaum Tabus

Ganz grundsätzlich können Kleinkinder zwischen einem und drei Jahren fast so essen „wie die Großen“. Es gibt kaum Tabus, sondern vielmehr die Gelegenheit, sie mit neuen Lebensmitteln vertraut zu machen. Gegen Ende des ersten Lebensjahres bekommen Kleinkinder weniger Beikost und nehmen vermehrt an den Familienmahlzeiten teil. Separates Kochen entfällt und es gelten für sie die gleichen Empfehlungen für eine ausgewogene Ernährung, wie für Erwachsene: Kleinkinder sollten reichlich Pflanzliches, mäßig Tierisches und nur sparsam Fettes und Süßes essen. Wichtig außerdem: viel Trinken, am besten Wasser.

Nüsse, Rohes und Alkohol

Es gibt allerdings auch ein paar wenige Lebensmittel, die für Kleinkinder aufgrund gesundheitlicher Risiken noch nicht geeignet sind:

  1.  An Nüssen, Samen, kleinen Beeren, rohen Karotten und andere kleinen und/oder harten Lebensmitteln verschlucken Kleinkinder sich leicht. Solche Lebensmittel sollten daher kindgerecht zerkleinert, gerieben oder püriert werden.
  2. Da ihr Immunsystem noch nicht ausgereift ist, sollten Kleinkinder keine rohen tierischen Produkte wie Rohmilchkäse, Mett oder rohe Eier essen. Gut durcherhitzt sind diese Lebensmittel aber kein Problem. Der Richtwert dabei lautet: Das ganze Lebensmittel sollte für zwei Minuten oder mehr auf mindestens 70 Grad Celsius erhitzt werden. Entscheidend ist hier die Temperatur, die das Lebensmittel im Inneren erreicht, sodass der Vorgang insgesamt deutlich länger dauern kann.
  3. Auch rohe Sprossen und aufgetaute Tiefkühlbeeren sollten vor dem Verzehr nach oben genannter Formel durcherhitzt werden, um potenzielle Krankheitserreger abzutöten.
  4. Alkoholhaltige Speisen sind für Kinder jeden Alters ungeeignet.  

In der Weihnachtsbäckerei

Und was heißt das konkret für die Vorweihnachtszeit mit Kleinkindern? Eltern können zum Beispiel auf zuckerarme Plätzchenrezepte mit gemahlenen statt stückigen Nüssen zurückgreifen oder das Gebäck mit Fruchtsaft-Glasur anstelle von süßem Zuckerguss und Schokolade verzieren. Bei gekauften Leckereien hilft ein Blick auf die Zutatenliste, um ganz sicherzugehen, dass weder rohes Ei noch Alkohol enthalten ist. Das Wichtigste ist aber, die Kinder teilhaben zu lassen. Die Kleinen sollen probieren, all die neuen Gerüche und Geschmäcker kennenlernen und gerne in der Weihnachtsbäckerei helfen, um ein positives Verhältnis zum Essen zu festigen.

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