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Neue Elternbeitragssatzung für Düsseldorf

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am Donnerstag, 16. Juli 2026, eine neue Elternbeitragssatzung beschlossen. Die Reform tritt zum 1. August 2027 in Kraft und soll laut Stadtverwaltung Familien finanziell entlasten und die Kinderbetreuung langfristig verlässlicher machen.

Marktplatz mit Jan Wellem-Denkmal und Rathaus Düsseldorf

Aus der Redaktion

16.07.2026

Lesezeit 2 Minuten

Kernstück ist die Beitragsfreiheit für eine wöchentliche Betreuung von bis zu 35 Stunden in Kitas und Kindertagespflege – unabhängig vom Einkommen. Für Kinder im letzten und vorletzten Jahr vor der Einschulung soll der Kitabesuch sogar bis zu 45 Wochenstunden beitragsfrei bleiben. Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller nennt die neue Reform ein "starkes Zeichen für mehr Bildungsgerechtigkeit und verlässliche Kinderbetreuung". Man entlaste Familien, stärke die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und sichere zugleich die Qualität der Betreuungsangebote.

Beitragspflichtig bleiben nach der neuen Staffelung Betreuungszeiten über 35 Wochenstunden in Kita oder Kindertagespflege – allerdings erst, wenn das jährliche Bruttohaushaltseinkommen über 60.000 Euro liegt. Diese Grenze sorgt für Kritik: Bürgermeister Fabian Zachel (SPD) weist darauf hin, dass Familien in diesem Einkommensbereich teilweise noch Wohngeld beziehen – die Schwelle sei damit vergleichsweise niedrig angesetzt. Dass Einkommen auch in höheren Haushaltsbereichen gestaffelt wird, gilt zwar grundsätzlich als gerechter Ansatz, die SPD kritisiert die konkrete Ausgestaltung des Beschlusses von CDU und den Grünen dennoch offen.

Ins Gewicht fällt zudem, was die neue Satzung ablöst: Bislang waren Geschwisterkinder unabhängig vom Alter in der Kita beitragsfrei, ab dem dritten Geburtstag entfielen die Kitagebühren generell. Im Ergebnis müssen künftig also mehr Familien wieder zahlen als bisher. Auch am 35-Stunden-Modell selbst gibt es Kritik: Für berufstätige Eltern gilt das 45-Stunden-Modell zudem als das flexiblere. Viele Kitas öffnen bereits vor 8 Uhr, Kinder werden aber oft nicht so früh gebracht und erst nach 14 Uhr wieder abgeholt. Wer künftig die beitragsfreien 35 Stunden nutzen will, muss entsprechend früher abholen – was laut Kritikern vor allem Mütter vor die Frage stellt, ob sie ihre Arbeitszeit reduzieren sollten, um die neuen Gebühren zu vermeiden.

Stadtdirektor Burkhard Hintzsche verteidigt die Reform: Anreize für eine bedarfsgerechte Buchung sollten das System stabilisieren und dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Die vollzeitnahe Betreuung bis 45 Stunden bleibe für alle zugänglich, die sie benötigten.

Die neuen Regelungen ab 1. August 2027 im Überblick:

Beitragsfrei bleiben:

  • Betreuung in Kita/Kindertagespflege bis 35 Wochenstunden
  • Kitabesuch im letzten und vorletzten Jahr vor der Einschulung, auch bis 45 Wochenstunden

 

Beitragspflichtig werden:

  • Kita/Kindertagespflege über 35 Wochenstunden bei Bruttohaushaltseinkommen über 60.000 €/Jahr
  • Geschwisterkinder 

Geschwisterkind-Regelung: Besuchen mehrere Geschwister gleichzeitig eine Kita, die Kindertagespflege oder eine Betreuung im Primarbereich länger als 35 Stunden in der Woche (OGS nach 15 Uhr), wird für das zweite und jedes weitere Kind eine Ermäßigung von 50 Prozent gewährt. Der volle Beitrag ist jeweils für das Kind zu entrichten, für das nach der Beitragstabelle der höchste Beitrag anfällt.

Weitere Informationen: www.duesseldorf.de/elternbeitrag

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