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Kinderrechte erst seit 30 Jahren

All das, was in der UN-Kinderrechtskonvention steht, klingt erstmal selbstverständlich: In Deutschland haben Kinder einen Recht auf einen Betreuungsplatz, gehen zur Schule, werden gesundheitlich gut versorgt und finden Spiel- und Sportplätze für ihre Freizeit vor. Ist die Beachtung der Kinderrechte anderswo nicht viel dringender nötig?

Kleiner schlauer junge zeigt mit dem Zeigefinger - Studioaufnahme

Aus der Redaktion

20.09.2023

Lesezeit 2 Minuten

Südlich der Sahara stirbt jedes vierte Kind vor seinem fünften Geburtstag, in vielen Ländern der Erde werden Mädchen schlechter behandelt als Jungen und längst nicht alle Kinder gehen zur Schule. Es wird geschätzt, dass 200 Millionen Kinder weltweit arbeiten müssen. Aber: „Auch bei uns werden jeden Tag Kinderrechte verletzt. Sie werden verletzt, wenn Kinder nicht beteiligt werden, zum Beispiel bei der Stadtplanung. Abwertung, Gewalt, Mobbing an Schulen sind weitere Beispiele, bei denen Kinderrechte verletzt werden“, sagt Bettina Erlbruch. Die Geschäftsführerin des Kinderschutzbunds Düsseldorf nahm 2019 zusammen mit Frank Walber, Herausgeber des Stadtmagazins Libelle, das 30-jährige Bestehen der UN-Kinderrechtskonvention zum Anlass, um möglichst alle Düsseldorfer für die Kinderrechte zu sensibilisieren.

Breite Zustimmung

Die Geschichte der Kinderrechte beginnt lange vor der Verabschiedung der heutigen Fassung. Die Anfänge reichen zurück bis in die Zeit der Aufklärung. 1959 verabschiedete die UN-Generalversammlung die „Erklärung über die Rechte des Kindes“. Anlässlich des „Jahres des Kindes“ 1979 schlug die polnische Regierung vor, eine Kinderrechtskonvention zu entwickeln. Das Ergebnis ist die UN-Kinderrechtskonvention, die am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Die Konvention ist eine völkerrechtlich bindende Verpflichtung für Staat und Gesellschaft, die auf breite Akzeptanz stieß. Alle Staaten – mit Ausnahme der USA – haben das Übereinkommen unterschrieben.

Kinderrechte ins Grundgesetz

1992 trat die UN-Kinderrechtskonvention in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. In 15 der 16 deutschen Bundesländer sind die Kinderrechte in die Landesverfassung aufgenommen worden. Der Deutsche Kinderschutzbund fordert aber die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz, um die besondere Schutzbedürftigkeit der Kinder zu betonen und ihnen ihre Rechte fest zuzusichern.

Schutz und Geborgenheit

In den 54 Artikeln der UN-Kinderrechtskonvention sind wesentliche Standards zum Schutz von Kindern und Jugendlichen weltweit festgelegt. Unicef, die Kinderorganisation der UN, hat sie übersichtlich in zehn Rechten zusammengefasst.

Zehn Kinderrechte

… Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht
Alle Kinder sind gleich. Niemand darf auf Grund von Herkunft, Geschlecht, Religion oder anderer Merkmale benachteiligt oder diskriminiert werden. (Artikel 2)

… einen Namen, eine Staatszugehörigkeit und eine Identität.
Jedes Kind hat ein Recht zu wissen wer es ist, zu welchem Staat es gehört und wer seine Eltern sind. (Artikel 7, 8)

… Gesundheit
Jedes Kind hat das Recht, gesund zu leben und keine unnötige Not zu leiden. Allen Kindern steht das Recht einer bestmöglichen medizinischen Versorgung zu sowie der Schutz von Suchtstoffen. (Artikel 24)

… Bildung und Ausbildung
Jedes Kind hat das Recht zur Schule zu gehen und eine Ausbildung zu machen. Alle Kinder haben ein Recht zu lernen, was für ihr Leben wichtig ist sowie auf eine Förderung ihrer Fähigkeiten und Talente. (Artikel 28)

… Freizeit, Spiel und Erholung
Jedes Kind hat das Recht auf Freizeitaktivitäten und auf eine altersgemäße Erholung. Alle Kinder haben ein Recht auf Teilhabe am kulturellen und künstlerischen Leben. (Artikel 31)

… freie Meinungsäußerung und Beteiligung
Jedes Kind hat das Recht, sich zu informieren und seine Meinung frei zu äußern. Kinder haben das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen – ihre Interessen müssen bei allen Entscheidungen berücksichtigt werden. (Artikel 12, 13)

… eine gewaltfreie Erziehung und eine Privatsphäre
Jedes Kind hat das Recht auf eine Erziehung ohne Anwendung von körperlicher oder psychischer Gewalt. Alle Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden. (Artikel 16, 19, 32, 34)

… Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Vernachlässigung, Ausbeutung und Verfolgung
Jedes Kind hat das Recht, vor jeglicher Form von Leid und Ausbeutung geschützt zu werden und Hilfeleistung in Notlagen zu erhalten. Alle Kinder haben das Recht, im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden. (Artikel 22, 38)

… eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause
Jedes Kind hat das Recht beide Elternteile. Alle Kinder haben das Recht, bei ihren Eltern zu leben und gut betreut zu werden. (Artikel 9, 10)

… Betreuung bei Behinderung
Kinder mit geistigen oder körperlichen Behinderungen haben das Recht auf eine besondere Fürsorge sowie auf eine Förderung der Selbständigkeit und der aktiven Teilnahme am öffentlichen Leben. (Artikel 23)

Im Mittelpunkt der Familie

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