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Plant voraus!

Ab August 2027 wird Betreuung in Düsseldorfer Kitas, Kindertagespflege und OGS für die viele Familien kostenlos – aber eben nicht für alle. Der Rat hat die neue Elternbeitragssatzung im Juli beschlossen, bei vielen Eltern besteht weiterhin Klärungsbedarf. 

Porträt von Clara Gerlach, Hintergrund dunlegrün

Aus der Redaktion

05.10.2026

Lesezeit 4 Minuten

Wir haben im Rathaus nachgefragt. Clara Gerlach sitzt seit 2004 für die Grünen im Stadtrat, ist seit 2020 Bürgermeisterin der Landeshauptstadt und dort unter anderem für Bildungspolitik zuständig. Als Mutter zweier Kinder kennt sie das Thema Betreuungsplanung auch aus eigener Erfahrung.

Kostenlose Kita bis 35 Stunden pro Woche, unabhängig vom Einkommen – das ist die Kernbotschaft der Elternbeitragsreform, die der Düsseldorfer Stadtrat am 16. Juli beschlossen hat. Ab dem nächsten Kitajahr gilt die neue Satzung. Für viele Familien bedeutet das eine finanzielle Entlastung, andere müssen sich allerdings auf höhere Kosten einstellen.

Frau Gerlach, könnten Sie in eigenen Worten zusammenfassen, was sich für Düsseldorfer Familien ab August 2027 konkret ändert – im Vergleich zu heute?

Uns geht es darum, Bildung für alle Kinder zugänglich zu machen, eine verlässliche, qualitativ gute Betreuung sicherzustellen und Familien finanziell zu entlasten. Deshalb schaffen wir ab August 2027 für alle Familien ein beitragsfreies Grundangebot: 35 Stunden Betreuung in der Kita oder Kindertagespflege sowie die OGS bis 15 Uhr sind dann unabhängig vom Einkommen beitragsfrei. Familien mit einem Jahreseinkommen bis 60.000 Euro bleiben auch bei längeren Betreuungszeiten bis 45 Stunden beziehungsweise bis 16 Uhr in der OGS beitragsfrei.

Die Grenze für die beitragsfreie Betreuung wurde bei 35 Wochenstunden gezogen, dabei buchen viele Familien in Düsseldorf mehr Betreuungszeit. Wie kam es also zu den 35 Stunden?

Uns war wichtig, mit den 35 Stunden ein Grundangebot zu schaffen, auf das sich Familien auch tatsächlich verlassen können. Die Bedarfsabfragen zeigen, dass viele Familien genau diesen Betreuungsumfang benötigen. Gleichzeitig wollen wir weg von der starren Regelung, dass 35 Stunden automatisch bedeuten, dass Kinder jeden Tag um 15 Uhr abgeholt werden müssen. Deshalb haben wir der Verwaltung den Auftrag gegeben, flexiblere Modelle mit unterschiedlich langen Betreuungstagen zu ermöglichen. Und natürlich soll niemand auf notwendige Betreuung verzichten müssen. Deshalb haben wir die Verwaltung beauftragt, 35-, 40- und 45-Stunden-Plätze bedarfsgerecht und ausreichend vorzuhalten, damit Familien genau den Betreuungsumfang erhalten können, den sie benötigen.

Ab einem Haushaltsbruttoeinkommen von 60.000 Euro müssen Eltern ab 2027 Beiträge zahlen. Vorher waren es 80.000 Euro. Wieso wurde die Einkommensgrenze gesenkt?

Wichtig ist zunächst: Familien bis zu einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro werden künftig stärker entlastet als bisher und zahlen selbst bei längeren Betreuungszeiten keine Beiträge mehr. Gleichzeitig wollten wir die Beitragsfreiheit für das Grundangebot von 35 Stunden für alle Familien ermöglichen. Damit das finanzierbar bleibt, beteiligen sich Familien mit höheren Einkommen an den zusätzlichen Kosten längerer Betreuungszeiten entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Es geht dabei nicht um Mehreinnahmen, sondern um eine gerechte Finanzierung und eine dauerhaft verlässliche Kinderbetreuung.

Aktuell sind bei Beitragsbefreiung eines Kindes die Geschwister automatisch auch befreit. Wie funktioniert die Geschwisterermäßigung nach der neuen Regelung?

Auch künftig werden Familien mit mehreren Kindern entlastet. Das erste beitragspflichtige Kind zahlt den regulären Beitrag, für das zweite und jedes weitere Kind wird der Beitrag auf die Hälfte reduziert. Das gilt auch dann, wenn für das erste Kind gar kein Beitrag anfällt, weil es einen beitragsfreien 35-Stunden-Platz hat oder sich in einem der letzten beiden Kita-Jahre befindet.

Kinder im letzten und vorletzten Jahr vor der Einschulung bleiben auch bei 45 Stunden beitragsfrei. Warum wurde für diese Altersgruppe eine Ausnahme gemacht?

Die letzten beiden Jahre vor der Einschulung sind für die Entwicklung eines Kindes und den Übergang in die Grundschule von besonderer Bedeutung. Die dafür geltende landesgesetzliche Beitragsfreiheit bleibt selbstverständlich bestehen – unabhängig vom Einkommen oder vom Betreuungsumfang. Wir wollten diese wichtige bildungspolitische Errungenschaft ausdrücklich sichern und keine Verschlechterung gegenüber der bisherigen Regelung schaffen.

Was war aus Ihrer Sicht der entscheidende Grund, diese Reform jetzt anzustoßen?

Wir stehen vor zwei großen Herausforderungen: dem Fachkräftemangel in den Kitas und dem schrittweisen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Dieser Rechtsanspruch ist für mich ein echter Meilenstein. Gleichzeitig müssen wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir diesen Anspruch erfüllen können. Wir wissen aus den Rückmeldungen vieler Familien, wie belastend es ist, wenn Betreuung kurzfristig ausfällt oder Betreuungszeiten nicht verlässlich zur Verfügung stehen. Deshalb müssen wir das System so weiterentwickeln, dass wir die Betreuung langfristig verlässlich gewährleisten können. Wir wollen genau verfolgen, wie die neuen Regelungen in der Praxis funktionieren. Wenn sich dabei Probleme zeigen, werden wir nachsteuern. Deshalb haben wir die Verwaltung beauftragt, eine Anlaufstelle für Fragen und Beschwerden einzurichten, an die sich Familien konkret wenden können. So haben Familien einen direkten Ansprechpartner, und wir bekommen zugleich wichtige Rückmeldungen darüber, wo es in der Praxis noch Verbesserungsbedarf gibt.

Gegner der Reform kritisieren die Absenkung des Haushaltseinkommens auf 60.000 Euro. Gleichzeitig befürchten sie, dass die Reduzierung von beitragsfreier Betreuung auf 35 Stunden gerade Frauen falsche Anreize liefert, auch die eigenen Arbeitsstunden zu reduzieren. Gab es diese Diskussionen auch im Rat und wo lagen die größten Streitpunkte?

Ja, diese Diskussion wurde intensiv geführt – sowohl im Rat als auch mit Elternvertretungen. Die Sorge, dass sich zusätzliche Arbeitsstunden für manche Familien finanziell weniger lohnen könnten, nehmen wir ernst. Deshalb haben wir beschlossen, die Reform zu evaluieren – ausdrücklich auch mit Blick auf die Erwerbstätigkeit von Eltern, die Nachfrage nach den unterschiedlichen Betreuungszeiten und die Auswirkungen auf Alleinerziehende und Familien mit besonderen Betreuungsbedarfen. Gleichzeitig zeigen die wissenschaftlichen Erkenntnisse, auf die sich auch die Verwaltung stützt, bislang keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen Elternbeiträgen und einer Verringerung der Erwerbstätigkeit. Und für uns ist klar: Niemand soll auf notwendige Betreuung verzichten müssen.

Sie sind selbst Mutter zweier Schulkinder in Düsseldorf. Inwiefern hat Sie das bei diesem Thema persönlich beschäftigt?

Als Mutter weiß ich aus eigener Erfahrung, wie entscheidend Verlässlichkeit und Qualität in der Betreuung für Familien und insbesondere für Frauen sind. Familien müssen sich darauf verlassen können, dass die vereinbarte Betreuung auch tatsächlich stattfindet und ihre Kinder gleichzeitig gut betreut und gefördert werden. Denn sie müssen Beruf, Familienleben und viele weitere Verpflichtungen miteinander vereinbaren.
Familien brauchen deshalb Planungssicherheit und gute Bildungsangebote für ihre Kinder. Genau darauf zielt die Reform ab: Wir schaffen ein beitragsfreies Grundangebot für alle und sichern gleichzeitig Verlässlichkeit und Qualität der Betreuung auch für die Zukunft.

Das Gespräch führte Natalie McKeever.

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